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ELEKTROMOBILITÄT - Schritt für Schritt

Wir erklären Ihnen in einfachen Schritten den Ablauf der Inbetriebnahme der Ladesäule.

ELEKTROMOBILITÄT - LEICHT GEMACHT

Der elektrische Anschluss der Ladesäule und die eigentliche Inbetriebnahme sind zwei getrennte Vorgänge, nach Abschluss der Anschlussarbeiten sind vor Ort keine weiteren Maßnahmen, wie Messungen oder Einstellarbeiten notwendig.

Zuerst muss der zukünftige Betreiber der Ladesäule über den nachfolgenden Link ein Kundenkonto eröffnen:
https://leipzigerleuchten.evc-net.com/

Dabei wird er durch das Menü geführt und muss die entsprechenden Pflichtfelder ausfüllen. Nach Abschluss und Prüfung der Eingaben auf Vollständigkeit, erhält der Neukunde eine entsprechende Bestätigung und seine Kundennummer. Diese Kundennummer ist zwingend notwendig, damit die Ladesäule auch entsprechend zugeordnet werden kann.

Bevor die Inbetriebnahme und Freischaltung vor Ort an der Ladestation über die Telefonnummer  +31 411 745022 (Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr und Freitag 8.30 bis 15.00 Uhr) durchgeführt werden kann, muss vom zukünftigen Betreiber die Betriebsart und die Kosten festgelegt werden.

HINWEIS: Für den Betrieb im öffentlichen Raum empfehlen wir den Abschluss eines Profi-Abo´s. Dieses Abo beinhaltet folgende Serviceleistungen:
- Betreuung
- Abrechnung sämtlicher Ladevorgänge an externe Nutzer
- eine monatliche Übersicht über die Ladevorgänge
- Online-Zugang zum Echtzeit-Zugriff auf die Ladesäule
- 24/7 Backoffice
- 24/7 Helpdesk
- regelmäßige Softwareupdates
- Kostenerstattung pro geladener kWh
- Übernahme der Ladesäule in diverse Apps und Navigationssysteme

Für die Inbetriebnahme halten Sie bitte folgende Daten bereit:

  1. ID-Nummer der Ladestation  (auf der Innenseite der Steckdosenabdeckung eingeklebt)
  2. Die genaue Aufstelladresse der Ladestation
  3. Wert der Vorsicherung der Zuleitung der Ladestation (63A, oder geringer?)  -  Hier könnte bei Bedarf die maximale Ladeleistung begrenzt werden.
  4. Ihre Kundennummer und Kundenname
  5. Aussage, ob die Ladestation privat (nur speziell zugelassene Nutzer) oder öffentlich (Roaming-Funktion wird freigeschaltet für alle Nutzer, per App, RFID-Karte, oder ähnliches)
  6. Festlegung des Stromtarifs für die Verrechnung

Die Abrechnung der Kosten für die gewählte Betriebsart erfolgt direkt auf das Konto unseres BackOffice-Betreibers.

Bitte beachten Sie: Öffentlich zugängliche und nutzbare Ladesäulen müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden! Nähere Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/E-Mobilitaet/start.html